Impressum

Die AKSA Finance ist ein Finanzdienstleister mit Hauptsitz in 64331 Weiterstadt. Mit großer Leidenschaft und langjähriger Erfahrung unterstützen wir Sie in Sachen Finanzierungen, Bausparen, Immobilienmanagement und Versicherungen.

Unsere Geschichte

Durch nachhaltiges Wachstum haben wir uns zu einem der führenden Finanzierungsspezialisten auf dem deutschen Markt entwickelt. Der Erfolg eines Unternehmens kommt selten über Nacht. Und wenn doch, ist er meistens von kurzer Dauer. Bei AKSA Finance ist der Erfolg das Ergebnis langfristiger Arbeit. Bereits im Jahre 1999 begann unsere Erfolgsgeschichte.

Unsere Vision

Wir wollen Menschen Möglichkeiten eröffnen, damit ihr Geld und Vermögen genauso erfolgreich werden kann, wie sie es selber sind. Sie mit höchster Kompetenz zur finanziellen Unabhängigkeit zu führen, damit ihre Träume Wirklichkeit werden können und gleichzeitig die Personen und Dinge umfassend und passend abgesichert sind.

Auch möchten wir, jedem gewerblichen Immobilienfinanzierer eine Finanzierung zu ermöglichen.

Aktuelle News

Überwiegendes eigenbetriebliches Interesse: Gesundheitstraining ein geldwerter Vorteil oder steuerfrei?

Vorteile, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen, sind nicht als Arbeitslohn anzusehen. Voraussetzung ist, dass sie im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden.

Haufe KI-Online-Konferenz: Wie Unternehmen KI verstehen, gestalten und verantwortungsvoll nutzen

Künstliche Intelligenz ist in vielen Unternehmen bereits im Einsatz. In anderen noch nicht, aber allen ist klar: Ohne KI wird es in Zukunft nicht gehen. Wie KI den Arbeitsalltag verändert, welcher rechtliche Rahmen gilt und wie Unternehmen schnell erste Erfahrungen mit KI machen können: Das war Thema der Haufe KI-Online-Konferenz 2026.

Fahrten zwischen Wohnung/erster Betriebsstätte: Höhere Entfernungspauschale ab 2026

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte kann ein Unternehmer nicht die tatsächlichen Kfz-Kosten oder die Reisekostenpauschale von 0,30 EUR je gefahrenem km ansetzen, sondern die Entfernungspauschale für die einfache km-Entfernung. Nun wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 die Entfernungspauschale ab dem 1.1.2026 erhöht.