Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: OVG Münster: Verwaltungspraxis bei Überbrückungshilfen schlägt FAQ

Das OVG Münster hat klargestellt, dass bei Überbrückungshilfen nicht der Wortlaut der Förderrichtlinie, sondern die tatsächliche Verwaltungspraxis maßgeblich ist. Zudem gilt: Nach dem 30.6.2022 sind Bewilligungen nur noch bei sicherem Rechtsanspruch möglich.

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