BFH-Kommentierung: Lohnsteuer bei Betriebsfeiern: Nur die Anwesenden zählen bei der Berechnung
Wer im Unternehmen Betriebsfeiern veranstaltet, sollte bedenken: Für die Ermittlung der zu zahlenden Lohnsteuer ist die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer relevant. Arbeitnehmer, die trotz Anmeldung nicht erscheinen, fließen nicht in …