BFH-Kommentierung: Lohnsteuer bei Betriebsfeiern: Nur die Anwesenden zählen bei der Berechnung

Wer im Unternehmen Betriebsfeiern veranstaltet, sollte bedenken: Für die Ermittlung der zu zahlenden Lohnsteuer ist die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer relevant. Arbeitnehmer, die trotz Anmeldung nicht erscheinen, fließen nicht in die Berechnung ein.

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