BFH-Kommentierung: Vorsteuerabzug bei Outplacement ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Erfolgt der Einsatz von Outplacement-Beratern vorrangig aus betrieblichem Interesse, ist die Vorsteuer aus diesen Leistungen abzugsfähig, wie der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden hat. Mehr zum Thema ‘Personal’…Mehr zum Thema ‘Personalentwicklung’…Mehr …