BFH-Kommentierung – Betriebsprüfung: Datenzugriff bei Einnahmen-Überschussrechnern

Die Finanzverwaltung muss sich bei der Anforderung von elektronisch gespeicherten Unterlagen an die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten eines Steuerpflichtigen halten. Dies hat der BFH unter Verweis auf bisherige Rechtsprechung bestätigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert