Finanzanlagen stellen eine Besonderheit des Anlagevermögens dar: Sie können auch bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben werden. In diesem Beitrag beschreibt Professor Drabek wie dies bei operativ tätigen Holdinggesellschaften buchhalterisch behandelt wird sowie die Auswirkungen auf das Eigenkapital der Tochterunternehmen.