Kleinere Geschenke in Form von Sachbezügen bis zu 50 Euro steuerfrei

Jeweils monatlich kommt eine Gewährung kleinerer Geschenke im Rahmen der sogenannten Sachbezugsfreigrenze in Betracht. Zum 1. Januar 2022 stieg diese von 44 Euro auf 50 Euro im Monat.

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