BFH-Kommentierung: Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungskosten nur bei Eigenaufwand

Kosten für die Pflege und Betreuung von Angehörigen können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Handelt es sich um eigenen Aufwand, werden ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen auch außerhalb des eigenen Haushalts steuerlich berücksichtigt.

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