Bei bestimmten regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen oder Ausgaben müssen bei einer Einnahmen-Überschussrechnung die Zahlungen in dem Jahr erfasst werden, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Was bei Umsatzsteuervorauszahlungen für das Jahr 2022 gilt, die in 2023 gezahlt werden, zeigt der heutige Praxis-Tipp.