Minijobs: Minijob: Umlage U2 sinkt zum 1. Januar 2023
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Minijobberinnen haben bei Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts. Dem Arbeitgeber werden diese Kosten im Umlageverfahren erstattet. Zum 1. Januar 2023 sinkt der Umlagesatz.