Steuer-Tipp: Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar

Eltern, die Großeltern Fahrtkosten zur Kinderbetreuung erstatten, können diese steuerlich geltend machen, sofern ein Betreuungsvertrag vorliegt. Dies funktioniert sogar dann, wenn Oma und Opa die Kinder kostenlos betreuen.

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