Außergewöhnliche Belastungen, wie z. B. Unterhaltszahlungen oder Kosten aufgrund von Krankheit, können steuermindernd in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Ein rollstuhlgerechter Gartenausbau ist jedoch kein existenznotwendiger Grundbedarf, wie der BFH kürzlich entschied. Steuerlich sind daher nur Lohnkosten als Handwerkerleistung absetzbar.