Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte am 21.3.2023 statt eines Referentenentwurfs ein „Diskussions-“ Entwurf eines Gesetzes für die Umsetzung der Richtlinie zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (MinStG) vorgelegt.