Darf das Wort “Gutschrift” bei einer Rücksendung von Waren verwendet werden oder muss eine Rücksendung als “Rechnungskorrektur” oder “Stornorechnung” überschrieben sein? Eine Antwort auf diese Frage und die Erläuterung der umsatzsteuerlichen Beurteilung bei einer Gutschrift als Rechnung und einer nachträglichen Gutschrift als Kaufpreisminderung finden Sie hier.