Sachentnahmen: So berechnen und buchen Sie den Eigenverbrauch für Ihren Betrieb

Das Bundesministerium der Finanzen gibt jedes Jahr die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (= Sachentnahmen) neu bekannt. Vorteil dieser pauschalen Sätze ist, dass der Unternehmer die Höhe der privaten Warenentnahmen nicht selbst mühsam ermitteln muss.

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