Bei Einnahmen-Überschussrechnern dürfen Zahlungen im Zeitpunkt des Geldabflusses als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das so genannte Zu- und Abflussprinzip ist in § 11 EStG geregelt. Um den Zeitpunkt des Betriebsausgabenabzugs wird häufig gestritten.