Investitionssofortprogramm – Latente Steuern: Absenkung der Körperschaftsteuer führt zu Neubewertung

Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (BGBl v. 18.7.2025, Nr. 161) ist eine Senkung der Körperschaftsteuer von den bis 2027 geltenden 15 % schrittweise bis 2032 auf 10 % beschlossen. Daraus ergeben sich Konsequenzen für die Bewertung latenter Steuern im HGB-Abschluss, was im Folgenden auch unter Einbezug von Beispielen für Unternehmen aufgezeigt wird.

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