Versicherungs- und Beitragsrecht: Sozialversicherungswerte: Beitragsbemessungsgrenze (BBG) 2026

Der Bundesrat hat am 21.11.2025 der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 zugestimmt. Die für das Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt damit ab Januar 2026 bei 77.400 Euro. Die weiteren Werte für das kommende Jahr im Überblick.

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