E-Mobilität “Investitionsbooster”: 75 % Sonderabschreibung für offene Leasingverträge möglich Veröffentlicht am Januar 14, 2026 von engin19 Die durch den Investitionsbooster eingeführte neue Abschreibungsmethode für Elektro-Dienstwagen gilt nur für gekaufte Fahrzeuge. Bei geleasten Fahrzeugen ist sie nur bei „offenen“ Leasingverträgen wirksam. Mehr zum Thema ‘Leasing’…Mehr zum Thema ‘Elektroauto’…