Auswärtstätigkeit: Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand

Mit Wirkung ab 1.1.2020 hat der Gesetzgeber die steuerfreien Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der Auswärtstätigkeit zuletzt erhöht. Diese können auch vom Unternehmer bei Vorliegen der Voraussetzungen geltend gemacht werden. Die erhöhten Pauschalen gelten auch für das Jahr 2026 unverändert.

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