Das BMF hat in einem Schreiben vom 29.4.2026 (III C 2 – S 7100/00097/002/309) zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von im eigenen Namen handelnden Mittelpersonen in Vertriebsketten von Mehrzweck-Gutscheinen Stellung genommen. Der Anwendungserlass zum Umsatzsteuergesetz (UStAE) wurde entsprechend angepasst.

