Die Bundesregierung will die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis Anfang 2027 in deutsches Recht umsetzen – und lässt damit die vorgegebene Frist bis zum 7. Juni 2026 verstreichen. Das gab das Bundesfamilienministerium bekannt. Doch die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz bringt auch ohne ein nationales Umsetzungsgesetz Anforderungen an Arbeitgeber mit sich.

