BFH-Kommentierung: Zinslose Ratenzahlungsvereinbarung: keine Einkünfte aus Kapitalvermögen

Mit Urteil vom 24.3.2026 (VIII R 30/24) hat der BFH seine Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Grundstücksveräußerungen im Privatvermögen bei Vereinbarung einer zinslosen Stundung von Ratenzahlungen geändert.

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