BFH-Kommentierung: Zinsforderungen fallen nicht unter das Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG Veröffentlicht am August 5, 2026 von engin19 Mit Urteil vom 1.4.2026 (I R 11/24) entschied der BFH unter anderem, dass Zinsforderungen nicht unter das steuerliche Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG fallen. Mehr zum Thema ‘BFH-Urteile’…Mehr zum Thema ‘Zinsen’…Mehr zum Thema ‘Körperschaftsteuer’…