BFH: Reinvestitionsrücklage nach § 6b EStG: Bei gewinnerhöhender Auflösung droht Gewinnzuschlag von 6 %
Mit Entscheidung vom 20.3.2025 hat der BFH klargestellt, dass gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Mehr zum Thema ‘Rücklage’…Mehr zum Thema …
