Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland deutlich strengere Vorgaben für steuerliche Betriebsprüfungen. Entsprechend müssen sich Unternehmen nicht nur auf kürzere Reaktionsfristen einstellen, sondern auch auf erweiterte Mitwirkungspflichten und spürbar härtere Sanktionen bei Verzögerungen oder Verstößen.

