Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte kann ein Unternehmer nicht die tatsächlichen Kfz-Kosten oder die Reisekostenpauschale von 0,30 EUR je gefahrenem km ansetzen, sondern die Entfernungspauschale für die einfache km-Entfernung. Nun wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 die Entfernungspauschale ab dem 1.1.2026 erhöht.

