Mit Datum vom 9.4.2026 hat das BMF in einem Schreiben die Frage der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft von Bruchteilsgemeinschaften und weiteren nicht rechtsfähigen Wirtschaftsgebilden erörtert (III C 2 – S 7104/00030/006/041). Der Anwendungserlass zum UStG (UStAE) wird entsprechend geändert.

