Aus der Praxis – für die Praxis – MInijob: Energiepreispauschale bei kurzfristig Beschäftigten

Unter der Rubrik “Aus der Praxis ‒ für die Praxis” greifen wir Kundenanfragen aus den Bereichen Jahresabschluss, Buchhaltung und Steuern auf, die ein Fachautor für uns beantwortet. Heute zwei Fragen zur Energiepauschale: Wer zahlt die EEP, wenn der Arbeitgeber keine Lohnsteueranmeldung abgeben muss oder es sich um ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis handelt?

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