Wenn ein Auftragnehmer einen anderen Unternehmer (Subunternehmer) einschaltet, kann er die entstandenen Kosten seinem Kunden (Auftraggeber) weiterberechnen. Befindet sich der Sitz des Subunternehmers im Ausland, stellt sich die Frage, ob und inwieweit Umsatzsteuer anfällt.