FG Münster: Kleinunternehmerregelung und mögliche missbräuchliche Verwendung
Das Bestreben eines Unternehmers “Steuern zu sparen” macht laut dem FG Münster eine rechtliche Gestaltung nicht unangemessen, solange die gewählte Gestaltung zumindest auch von beachtlichen außersteuerlichen Gründen bestimmt gewesen ist. …