BayLfSt: Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen Veröffentlicht am April 17, 2026 von engin19 Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass Eigentümer Änderungen an ihrem Grundbesitz aus dem Jahr 2025 bis zum 30.4.2026 beim Finanzamt anzeigen müssen. Die ursprüngliche Frist (31.3. des Folgejahres) wurde einmalig verlängert. Mehr zum Thema ‘Grundsteuer’…