Befreiung eines Geschäftsführers nach § 181 BGB : Stolperfalle bei Gründung von GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) mit einem Musterprotokoll

Die Befreiung eines Geschäftsführers von den Beschränkungen des § 181 BGB muss durch oder aufgrund einer satzungsmäßigen Regelung erfolgen und diese muss auch Bestand haben. Dies muss bei Änderung eines Musterprotokolls ebenso wie bei einer normalen GmbH-Satzung beachtet werden.

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