Überall, wo nur kurzzeitig erhöhter Arbeitsbedarf besteht, setzen Arbeitgeber auf Saisonarbeit. Das klassische Beispiel sind Erntehelfer und Erntehelferinnen in der Landwirtschaft oder Servicekräfte in der Außengastronomie. Arbeitsrechtlich sind bei Saisonarbeitskräften vor allem bei der Berechnung des Mindestlohns einige Besonderheiten zu beachten.