BFH-Kommentierung: Bedarfsabfindung bei Scheidung: Hier geht das Finanzamt leer aus

Anders als die Pauschalabfindung unterliegt die Bedarfsabfindung im Fall einer Scheidung nicht der Schenkungssteuer. Dies ergibt sich daraus, dass sie in ein Gesamtpaket integriert ist, mit dem alle familienrechtlichen Ansprüche geregelt werden und aus dem sich eine Gegenleistung ergibt.

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