BFH-Kommentierung – Betriebsausgabenabzug: Steuerliche Geltendmachung von Bestechungsgeldern
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Der Ausschluss der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bestechungsgeldern setzt voraus, dass der objektive und der subjektive Tatbestand der Bestechung erfüllt. Dies hat der BFH mit Urteil gegen die Vorinstanz entschieden