Der BFH hat zur Frage der Haftung wegen eines unberechtigten Steuerausweises in Rechnungen Stellung genommen. Eine Haftung kann in Betracht kommen, wenn jemand wie ein Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er nicht Unternehmer ist oder die Leistung nicht ausführt.