BFH-Kommentierung: Zur steuerlichen Berücksichtigung des Beibehaltungswahlrechts
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Das Beibehaltungswahlrecht beim Übergang zu den Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gilt auch für steuerliche Zwecke. Dies hat der BFH mit Urteil vom 9.3.2023 (IV R 24/19) klargestellt.