BMF-Kommentierung – Abschreibung: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr reduziert

Die Finanzverwaltung hat bereits mit einem aktuellen BMF-Schreiben die Möglichkeit eröffnet, bestimmte digitale Wirtschaftsgüter in einem Jahr abzuschreiben, statt wie bisher in 3 Jahren. Dies gilt für Anschaffungen nach dem 1.1.2021. Mit BMF-Schreiben v. 22.2.2022 wurde dieses ursprüngliche Schreiben in einigen Punkten ergänzt.

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