Die Finanzverwaltung hat die Fristen für die Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6. EStR für den Zeitraum 1.3.2020 bis 1.1.2021 aufgrund der Pandemie um ein Jahr verlängert. Mit Schreiben des BMF vom 15.12.2021 erfolgte eine weitere Verlängerung der Fristen.