Durch ein aktuelles BMF-Schreiben werden Handlungsspielräume der Finanzverwaltung für zahlreiche Entlastungen und Anträge, sog. Billigkeitsmaßnahmen, ausgeweitet, um die Steuerpflichtigen und Unternehmer zu entlasten, die aufgrund der kriegsbedingten gestiegenen Energiekosten mit nicht unerheblichen Mehrbelastungen zu kämpfen haben.