Eine Corona-Erkrankung im Anschluss an einen Urlaub in einem Hochrisikogebiet schließt den Anspruch von Arbeitnehmern auf Entgeltfortzahlung dann nicht aus, wenn die Inzidenz am Reiseort geringer war als zur gleichen Zeit am Heimatort.
Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.
Datenschutzerklärung