Die EU-Kommission hat im April 2021 einen Vorschlag für eine deutliche Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Diese bezieht sich sowohl auf eine deutliche Ausweitung der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen (große Kapitalgesellschaften und alle einen Konzernabschluss erstellenden Unternehmen) als auch auf eine angestrebte deutliche qualitative Verbesserung der Ausgestaltung der Berichterstattung durch verpflichtend zu beachtende EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS).