FISG: Änderungen am Umlageverfahren für die Kosten der Bilanzkontrolle durch das FISG

Durch das FISG wird das Umlageverfahren für die Verteilung der Kosten der Bilanzkontrolle neu geregelt. Insbesondere fällt zukünftig die Höchstbetragsbegrenzung der Umlagebeiträge der Unternehmen weg.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert