Forderungsmanagement: Verjährung von Forderungen 2021: 3-Jahresfrist im Blick behalten

Mit Ablauf des 31.12. eines jeden Jahres verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (3 Jahre) unterliegen. Ende 2021 verjähren also die Forderungen, die 2018 entstanden sind. Wichtige Informationen zu Verjährungsfrist und Mahnverfahren finden Sie hier.

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