Dem Vorschlag des IASB, eine verpflichtende Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern einzuführen, die sich aus der Umsetzung der Pillar-2-Regeln ergeben, stimmt der DRSC nach ED/2023/1 zu. Allerdings bestehen Zweifel hinsichtlich des Kosten-Nutzen-Verhältnisses der Angabevorschriften für Abschlussersteller und -adressat.