Die andauernde Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft veranlasst das Bundesamt für Justiz (BfJ) im Bereich der Offen- bzw. Hinterlegungspflichten erneut Erleichterungen für die Unternehmen einzuführen.
Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.
Datenschutzerklärung