Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet seit Jahresanfang Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten mit Sitz in Deutschland zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz. Beim Transfer in die Praxis ist weiterhin Hilfestellung gefragt.