Der Entwurf des Delegierten Rechtsakts zu dem Set 1 der ESRS der EU-Kommission ist durch Erleichterungen, vor allem mit der Einführung einer Übergangsphase und der breiten Anwendung des Wesentlichkeitsvorbehalts, gekennzeichnet. Der Entwurf enthält aber noch weitere kleinere Erleichterungen – die dem eigentlichen Ziel der CSRD zuwiderlaufen könnten.